Räumen und Streuen
Gehwege, Zugänge, Zufahrten, Parkplätze und Stellflächen. Von Hand dort, wo es sein muss, maschinell dort, wo es geht.
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Geräumt und gestreut, bevor morgens um 7 Uhr Ihre Räum- und Streupflicht beginnt. Für Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe und private Grundstücke im Umkreis von 15 Kilometern.
Winterdienst funktioniert nur mit festen Touren – deshalb nehmen wir pro Saison nur so viele Objekte an, wie wir zuverlässig bedienen können. Wenn Sie planen, melden Sie sich besser jetzt als im ersten Frost.
0177 9609548 – oder über das Formular, wir melden uns zurück.
Alles, was zur Verkehrssicherung im Winter gehört – inklusive Material, Lagerung und Nachweis.
Gehwege, Zugänge, Zufahrten, Parkplätze und Stellflächen. Von Hand dort, wo es sein muss, maschinell dort, wo es geht.
Wir sind vor Beginn der Räumpflicht draußen. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir am selben Tag erneut – nach Wetterlage, auch samstags und sonntags.
Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich. Sie müssen weder früh aufstehen noch jemanden dafür einteilen.
Datum, Uhrzeit und Maßnahme werden festgehalten. Das ist Ihr Nachweis, falls doch einmal jemand stürzt und Ansprüche stellt.
Material wird von uns gestellt und gelagert. Sie brauchen keinen Platz dafür und müssen im Januar nicht hinterherlaufen, wenn es ausgeht.
Sie erreichen den Inhaber direkt, nicht eine Zentrale. Bei Winterdienst zählt, dass jemand ans Telefon geht, wenn es schneit.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer des Grundstücks. Sie lässt sich per Mietvertrag auf Mieter übertragen oder per Vertrag an einen Dienstleister vergeben – so wie an uns.
Wann geräumt und gestreut werden muss, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. In vielen Kommunen im Rems-Murr-Kreis beginnt die Pflicht werktags um 7 Uhr und endet abends; an Sonn- und Feiertagen beginnt sie später. Was bei Ihnen konkret gilt, steht in der Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ein Punkt, den viele übersehen: Auch wenn Sie die Pflicht übertragen, bleibt bei Ihnen eine Kontrollpflicht. Kommt es zu einem Sturz, müssen Sie belegen können, dass geräumt wurde. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz – Sie haben den Nachweis dann schriftlich statt aus der Erinnerung.
Das ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Satzung Ihrer Gemeinde und Ihr Vertrag. Wir sagen Ihnen aber gern, wie wir es bei vergleichbaren Objekten geregelt haben.
Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften, Betriebsgelände, Kundenparkplätze und Zufahrten. Für die ganze Saison, zum festen Preis.
Wenn Sie beruflich früh aus dem Haus sind, viel unterwegs sind oder die Arbeit körperlich nicht mehr machen wollen oder können.
Beim Winterdienst zählt die Anfahrt. Wir fahren früh, oft mehrmals am Tag – deshalb bleiben wir bewusst in einem engen Radius, statt weite Strecken zu versprechen, die im Schneefall nicht zu halten sind.
Endersbach, Beutelsbach, Schnait, Strümpfelbach und Großheppach.
Waiblingen, Kernen im Remstal, Korb, Remshalden, Winterbach, Urbach und Schorndorf.
Fellbach, Winnenden und die Orte dazwischen. Objekte weiter draußen auf Anfrage.
Ihr Objekt liegt am Rand? Rufen Sie kurz an – in einer Minute ist geklärt, ob es in die Tour passt.
Anruf, WhatsApp oder Formular. Sagen Sie uns die Adresse und ungefähr, welche Flächen geräumt werden sollen – Gehweg, Einfahrt, Parkplatz.
Vor Ort, kostenlos und unverbindlich. Dabei klären wir, was tatsächlich zu räumen ist, wo das Streugut gelagert wird und was Ihre Gemeinde vorschreibt. Danach bekommen Sie einen Festpreis für die Saison.
Ab dem vereinbarten Termin ist die Fläche unsere Sache. Sie bekommen die Dokumentation und müssen sich um nichts weiter kümmern.
GSH gibt es seit 2007. Wir betreuen Objekte im Rems-Murr-Kreis das ganze Jahr über – Winterdienst ist bei uns kein Nebengeschäft, sondern der Winterteil derselben Objektbetreuung.
Was Kunden über uns schreiben, steht bei unseren Bewertungen.
Sagen Sie uns Adresse und Flächen – wir sehen sie uns an und nennen Ihnen einen Festpreis für die ganze Saison. Kostenlos und unverbindlich.